Öffentliche Mitwirkungsauflage: Kohlenbergwerke Boltigen – Erlass Überbauungsordnung mit Änderung des Zonenplanes
Der Gemeinderat Boltigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Kohlebergwerke» mit Änderung des Zonenplanes zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. April 2026 bis und mit am 6. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Boltigen, Vijelimatte 281h, 3766 Boltigen, während den Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können auch hier eingesehen werden:
- Überbauungsplan [pdf, 16.3 MB]
- Überbauungsvorschriften [pdf, 3.9 MB]
- Erläuterungsbericht [pdf, 25.3 MB]
- Zonenplanänderung [pdf, 1.5 MB]
Innert der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Diese sind an die Bauverwaltung, Vijelimatte 281h, 3766 Boltigen, zu Handen des Gemeinderates zu richten.
Hinweis:
Am Donnerstag, 16. April 2026, 20.00 Uhr, fand im Singsaal der Schulanlage Reidenbach eine öffentliche Informationsveranstaltung zu diesem Mitwirkungsverfahren statt. Folgende Dokumente aus diesem Anlass stehen zur Einsicht zur Verfügung:
Präsentation [pdf, 1.2 MB]
Aktennotiz [pdf, 102 KB]
Boltigen, 31. März 2026, aktualisiert 17. April 2026
Der Gemeinderat