Navigieren in Gemeinde Boltigen

Drohnenaufnahme mit Aussicht auf Reidenbach

Gemeindeversammlung

Versammlungsdaten 2026

Dienstag, 17. März 2026 (ausserordentliche Gemeindeversammlung)
Dienstag, 26. Mai 2026 (Frühjahrsversammlung)
Dienstag, 24. November 2026 (Herbstversammlung)
jeweils um 20.00 Uhr

Stimmrecht / Zuständigkeit

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde.
An der Gemeindeversammlung sind alle Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.
Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Die Versammlung wählt:

  • den/die Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in
  • die Mitglieder und der/die Präsident/in des Gemeinderates
  • die Mitglieder der Schulkommission
  • das Rechnungsprüfungsorgan

Die Versammlung beschliesst insbesondere:

  • Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
  • den Voranschlag der laufenden Rechnung inkl. Festsetzung der 
  • Steueranlage (Gemeinde)
  • die Rechnung
  • Sachgeschäfte sofern Fr. 100'000.00 übersteigend
  • sowie weitere Geschäfte gemäss Art. 4 Organisationsreglement

Gemeindepräsidium

Der Gemeindepräsident leitet die Gemeindeversammlungen. Ihm obliegt zudem die Repräsentation der Gemeinde.